Als Arbeitszeit gilt alle Zeit, während der du dich zur Verfügung deines Arbeitgebers zu halten hast. Was die rechtliche Grundlage ist, an die sich dein Arbeitgeber halten muss, erfährst du in unseren GAV- und Arbeitsgesetz-Essentials. Dort findest du auch die Lohnstufeneinteilung für deine Erfahrungsstufe.
Pausen gehören zur Arbeitszeit, wenn man sich – wie z.B. im Dienst – für den/die ArbeitgeberIn bereithalten muss. Falls dir trotzdem Pausenzeiten abgezogen werden, melde dich!
Lohntabellen Kanton SolothurnStundenberechnungsgrundlageLeitfaden ZeitwirtschaftGAV-EssentialsSECO Merkblatt für Sonderregelung in KlinikenJobportal Medicus
… liegt über der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 h. Kumulativ 140 h pro Jahr sind maximal erlaubt. Hast du wieder mal keine Zeit fürs Sozialleben? Freunde treffen, Tanzunterricht nehmen, ein Buch lesen? Vielleicht liegt es an einer mangelhaften Dienstplanung? Oder an zunehmenden administrativen Tätigkeiten? Der VSAO engagiert sich für Medizin statt Bürokratie! Und für eine arbeitsgesetzkonforme Dienstplanung.
DienstplanungsberatungMedizin statt Bürokratie
Coaching Arztberuf und Privatleben
Einige Kliniken der SoH unterstützen Teilzeitarbeit bereits für AssistenzärztInnen. Je nach Fachbereich genehmigt die Weiterbildungsordnung einen Teil der Weiterbildung in Teilzeit zu absolvieren, jedoch mindestens mit 50 % Pensum. Frag bei deinem/r ArbeitgeberIn nach oder sprich uns an! Jobsharing kann eine Möglichkeit sein.
Jobsharingpartner auf Doppeldoc finden
Teilzeitregelung soH
Bleibt nicht genug Zeit für die Familie? Kommt dir dein/e ArbeitgeberIn nicht entgegen? Melde dich bei uns!
Arztberuf und FamilieCoaching Arztberuf und Familie / Privatleben
Für schwangere Frauen und stillende Mütter gelten besondere Regelungen hinsichtlich Arbeits- und Ruhezeit. Die tägliche Arbeitszeit darf 9 h nicht überschreiten. Bei stillenden Müttern werden Stillen und Abpumpen im ersten Lebensjahr des Kindes zum Teil als Arbeitszeit gerechnet.
Sonderregelungen für Schwangere und Stillende
Weiterbildung zur Erlangung des Facharzttitels gilt als Arbeitszeit. Meist werden für AssistenzärztInnen 5 explizite Weiterbildungstage jährlich gewährt. Melde dich wenn die Weiterbildung an deiner Klinik zu kurz kommt! Wir sind an einer guten Weiterbildungsqualität interessiert und setzen uns für deren Implementierung ein.
Nach Erlangen des Facharzttitels ist Fortbildung weiterhin Pflicht.
FMH FMH Fortbildungsprogramme für FachärztInnen
SIWF Register der Weiterbildungsstätten
Wenn dir alles über den Kopf wächst, kannst du dich an die ÄrztInnen von ReMed wenden. ReMed wurde von der FMH ins Leben gerufen und begleitet ÄrztInnen in Problemsituationen.
ReMed
Du willst über Verband und Gesundheitspolitik auf dem Laufenden sein? Oder suchst eine kostenlose Erstberatung in arbeitsrechtlichen Fragen? Aktivmitglieder erhalten eine kostenlose Vollberatung, werden bei grösseren Fällen sogar rechtlich vertreten! Willst du die Interessen von angestellten ÄrztInnen stärken? Ein Mitspracherecht haben? Selber aktiv werden? Sprich uns an!
Mitglied werden/Mutation
Mitgliederbeiträge
Statuten VSAO Sektion Solothurn
Als Arbeitszeit gilt alle Zeit, während der du dich zur Verfügung deines Arbeitgebers zu halten hast. Was die rechtliche Grundlage ist, an die sich dein Arbeitgeber halten muss, erfährst du in unseren GAV- und Arbeitsgesetz-Essentials. Dort findest du auch die Lohnstufeneinteilung für deine Erfahrungsstufe.
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… liegt über der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 h. Kumulativ 140 h pro Jahr sind maximal erlaubt. Hast du wieder mal keine Zeit fürs Sozialleben? Freunde treffen, Tanzunterricht nehmen, ein Buch lesen? Vielleicht liegt es an einer mangelhaften Dienstplanung? Oder an zunehmenden administrativen Tätigkeiten? Der VSAO engagiert sich für Medizin statt Bürokratie! Und für eine arbeitsgesetzkonforme Dienstplanung.
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Einige Kliniken der SoH unterstützen Teilzeitarbeit bereits für AssistenzärztInnen. Je nach Fachbereich genehmigt die Weiterbildungsordnung einen Teil der Weiterbildung in Teilzeit zu absolvieren, jedoch mindestens mit 50 % Pensum. Frag bei deinem/r ArbeitgeberIn nach oder sprich uns an! Jobsharing kann eine Möglichkeit sein.
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Weiterbildung zur Erlangung des Facharzttitels gilt als Arbeitszeit. Meist werden für AssistenzärztInnen 5 explizite Weiterbildungstage jährlich gewährt. Melde dich wenn die Weiterbildung an deiner Klinik zu kurz kommt! Wir sind an einer guten Weiterbildungsqualität interessiert und setzen uns für deren Implementierung ein.
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lic. iur., Rechtsanwalt
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